patbuzz.pages.dev
Höchste sicherheitsstufe politiker
Lkw ruhezeiten sonntag
Wie viele einwohner hat köln
Pass erneuern münchen
Bg bau anhörung ausfüllen
Vollzeit und minijob gleichzeitig gleicher arbeitgeber
› Regelungen, Fakten & Statistiken.
1
Arbeitnehmer können neben dem Hauptjob einen Minijob ausüben. Doch ist das auch beim gleichen Arbeitgeber möglich? Jetzt informieren!
2
Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung.
3
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter zusätzlich zu seiner Hauptbeschäftigung einen Nebenjob ausübt. Handelt es sich bei beiden.
4
Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber – Geht das? Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber beider Jobs ein und dieselbe Person ist? Wie wirkt sich das auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Minijobs aus?.
5
Neben einer Hauptbeschäftigung kann zwar jeder zusätzlich einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben – jedoch nicht beim selben Arbeitgeber. Da der Besitzer des Hotels und der Diskothek ein und dieselbe juristische Person ist, liegt in dem von Ihnen geschildertem Fall ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.
6
Beide Beschäftigungen gelten als Minijobs, weil die Verdienstgrenze von Euro im Monat nicht überschritten wird. Steigt der Verdienst in einem der Jobs, wird die Euro-Grenze insgesamt überschritten – und beide Jobs werden zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen.
7
Eine neben dem Bezug von Vorruhestandsgeld bei demselben Arbeitgeber ausgeübte Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von nicht mehr als Euro im Monat erfüllt somit nicht die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Euro-Minijobs.
8
Wer dagegen keine sozialversicherte Beschäftigung hat, darf mehrere Minijobs ausüben, solange insgesamt die Euro-Grenze nicht überschritten ist. Generell gilt: Der Lohn aus einem Minijob kann sozialabgaben- und steuerfrei kassiert werden. Abgaben dafür zahlt in der Regel nur der Arbeitgeber.
9
Eine Mehrfachbeschäftigung ist sowohl bei Voll- und Teilzeitjobs als auch bei einer geringfügigen Beschäftigung – Euro-Minijob – möglich. Es sind mehrere Konstellationen denkbar: Sie haben eine Hauptbeschäftigung und üben einen oder mehrere Nebenjobs aus. einheitliches beschäftigungsverhältnis
10